Grüner Ring

20 – Sind die Projekte durch den Beschluss des WTNK als städtebauliches Entwicklungskonzept im Einzelfall bzw. auf das Einzelprojekt bezogen zugelassen / genehmigt / gestattet?

Nein. Das WTNK ist ein Entwicklungskonzept auf „vorgelagerter Ebene“.

 

Mit dem Beschluss des WTNK sind die darin enthaltenen Projekte nicht zugelassen / genehmigt / gestattet. Das WTNK bzw. der Beschluss zum WTNK ersetzt nicht die behördliche Entscheidung auf der nachfolgenden Zulassungsebene.