Grüner Ring

19- Welches Verfahren muss das WTNK durchlaufen, um als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen zu werden?

Für die Beschlussfassung des WTNK als städtebauliches Entwicklungskonzept kann ein Verfahren angewandt werden, welches dem formellen Bauleitplanverfahren nach BauGB (Baugesetzbuch) nachgebildet ist. Es umfasst folgende Beschlüsse:

 

1.  Aufstellungsbeschluss

·      Beschluss des Stadt-/Gemeinderates zur förmlichen Einleitung des Verfahrens im bauplanungsrechtlichen Sinne

 

2.  Billigungs- und Auslegungsbeschluss

·      Beschluss des Stadt-/Gemeinderates über die Freigabe des Entwurfes des städtebaulichen Konzeptes WTNK und seiner Begründung in der vorliegenden Fassung zur öffentlichen Auslegung

·      Bekanntmachung für die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit (Frist 1 Woche)

·      öffentliche Auslegung (mind. 30 Tage) und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durch gesondertes Schreiben

 

3.  Konzeptbeschluss

·      Beschluss des Stadt-/Gemeinderates über den Umgang mit den eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung), das städtebauliche Konzept WTNK sowie die (fortgeschriebene) Begründung zum WTNK