Grüner Ring

18- Warum soll das WTNK als städtebauliches Entwicklungskonzept beschlossen werden? Und welche Auswirkungen hat dies?

Bislang ist das WTNK als informelle und richtungsweisende, jedoch nicht unmittelbar steuernde Planung angelegt. Die vergangenen Jahre zeigten aber auf, dass damit die Funktion und der Stellenrang des WTNK in den nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren unklar war bzw. ist.

 

Um das WTNK als möglichst rechtsverbindlichen Plan zu erarbeiten, besteht die Möglichkeit, es als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB (Baugesetzbuch) zu beschließen. Damit wäre es sowohl in nachfolgenden Bauleitplanverfahren als auch in (wasserrechtlichen) Planfeststellungsverfahren sowie Erlaubnissen und Bewilligungen für Gewässerbenutzungen zumindest als Abwägungsbelang zu berücksichtigen.

 

In diesem Fall würde es sich gleichzeitig um einen Plan im Sinne des § 36 Satz 1 Nr.  2 BNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) handeln. Für solche Planwerke ist gemäß UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) eine Strategische Umweltprüfung (§ 36) durchzuführen bzw. ein Umweltbericht (§ 40) zu erstellen.

 

Mit der Strategischen Umweltprüfung (SUP) würde die Untersuchung erweitert um die Bewertung der planbedingten Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie deren Wechselwirkungen.

 

Darüber hinaus bedarf es eines förmlichen Verfahrens einschließlich Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 42 UVPG).

 

Jeder durch das WTNK räumlich betroffenen Kommune obliegt es in Eigenverantwortung, ob sie einen Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept für ihr Hoheitsgebiet befürwortet. Beschließt eine Kommune das WTNK als städtebauliches Entwicklungskonzept, gilt dieses als rechtsverbindlicher Plan mit Abwägungsrelevanz nur soweit, wie das WTNK eine Aussage für das Gebiet dieser Kommune trifft.

 

Als erste der betroffenen Kommunen hat die Stadt Leipzig im Oktober 2020 einen Beschluss zur Aufstellung des WTNK als städtebauliches Entwicklungskonzept gefasst.