16 – Wird bei der Fortschreibung des WTNK das Verbesserungsgebot gemäß Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beachtet?
Ja. Sofern aufgrund von Projekttypen und Einzelprojekten des WTNK Oberflächen- oder Grundwasserkörper potenziell betroffen werden, gilt es insbesondere, das Verschlechterungsverbot und das Verbesserungsgebot zu berücksichtigen. Die Zielvorgaben der WRRL sind als verbindliche Vorgaben bei der späteren Zulassung von Vorhaben zu beachten.
Die Vorgaben der WRRL sind in Deutschland für oberirdische Gewässer, Küstengewässer und Grundwasser zudem im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) umgesetzt. Sie definieren die Anforderungen an die Prüfung des Verschlechterungsverbots und des Verbesserungsgebots bei der Zulassung von Vorhaben.
Diese Anforderungen werden in einem WRRL-Fachbeitrag zum WTNK geprüft und dokumentiert. Alle Projekte des WTNK, die Bootsnutzung der Gewässer und die Gewässerunterhaltung sind Gegenstand des WRRL-Fachbeitrages.